Tierwohl: Unterbindung der Schlachtung von trächtigen Sauen

28. Januar 2016

Zunehmend wird in der Debatte um das Tierwohl auch die Schlachtung trächtiger Tiere diskutiert, bislang vor allem bei der Rinderzucht. Die Landwirtschaftliche Ferkelzucht Deutschland (LFD) als großer Ferkelzuchtbetreiber hat sich des Themas bereits vor längerem angenommen und Maßnahmen getroffen, um die Schlachtung hochträchtiger Sauen zu vermeiden.

Das Unternehmen hat hierzu die Voraussetzung geschaffen, indem jedes trächtige Tier einzeln erfasst und entsprechend betreut wird. Die Mitarbeiter sind damit in der Lage, eine unkontrollierte Anlieferung an den Schlachthof zu verhindern. Generell werden trächtige Tiere vom restlichen Tierbestand getrennt gehalten und zusätzlich überwacht.

Mit Hilfe der Einzeltierkontrolle ist es auch möglich, pro Tier die genaue Trächtigkeitswoche zu bestimmen. Im Einzelfall wird bei Krankheit oder Verletzung des Muttertiers, und in enger Absprache mit den Veterinärämtern, von den Hoftierärzten der LFD auch ein Kaiserschnitt vorgenommen. Im Ergebnis kommt es bei der LFD durch die entsprechende Schulung der Mitarbeiter und einer genauen Erfassung jedes einzelnen Tieres zu keiner unkontrollierten Schlachtung von hochträchtigen Sauen. Der Gesundheitszustand des gesamten Bestandes wird zudem fortlaufend tierärztlich betreut.

„Es ist unser vorrangiges Ziel, das Qualitätsmanagement im Unternehmen im Sinne des Tierwohls voranzubringen“, sagte Jörn Göbert, Geschäftsführer der LFD. „Wir unternehmen ferner weitere Anstrengungen, die Produktionsabläufe zu optimieren und umweltgerecht zu gestalten, u.a. durch den Betrieb von neun Biogasanlagen.“